Weniger Unterschiede bei der Kinderbetreuung, © Keystone/SDA
Die Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sollen im Kanton St. Gallen vereinheitlicht werden. (Archivbild) Keystone/SDA
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Weniger Unterschiede bei der Kinderbetreuung

Die St. Galler Regierung will die Vergünstigung der Kinderbetreuung im Kanton stärker vereinheitlichen. Bisher gab es je nach Gemeinde grosse Unterschiede. Künftig soll es für die Eltern zumindest einheitliche Minimalleistungen geben.

10.02.2025

Die St. Galler Regierung schlägt eine Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes vor, die voraussichtlich im Juni vom Kantonsrat beraten wird. Ziel ist eine einheitliche Förderung der familien - und schulergänzenden Betreuungsangebote.

Künftig sollen Eltern Vergünstigungen erhalten, wenn sie ein anerkanntes Angebot nutzen und gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 20 Prozent.

Das Gesuch und die Bewilligung werden dabei automatisiert über eine einfache Informatiklösung abgewickelt. Die Eltern oder Alleinerziehenden erhalten direkt kein Geld: Der Beitrag wird von der Rechnung abgezogen, die sie vom Betreuungsangebot erhalten.

2023 hatten die Stimmberechtigten einer Verdoppelung des kantonalen Beitrags an die Förderung der Kinderbetreuung zugestimmt - von jährlich fünf auf zehn Millionen. Weitere Gelder in unterschiedlicher Höhe stammen von den Gemeinden.

Unterschiede je nach Gemeinde

Wie die kantonalen Mittel verwendet werden, entschieden aber bisher die Kommunen. Sie konnten damit die Betreuungskosten vergünstigen, das Angebot ausweiten oder den Betreuungsschlüssel verbessern.

Der Nachtteil: Je nach Wohnort "profitiert eine Familie in unterschiedlichem Ausmass von finanzieller Unterstützung", heisst es in der Vorlage. Es gebe "eine zu grosse Einschränkung bei der Chancengerechtigkeit".

Mit der Totalrevision würden die Unterschiede zwar nicht völlig verschwinden, weil die Gemeinden weiterhin zusätzliche Förderungen ausrichten könnten. Künftig erhielten aber alle Erziehungsberechtigten "ein einheitliches Minimum" an Vergünstigungen. Falls der Kantonsrat der Vorlage zustimmt, könnten die Anpassungen ab 2027 umgesetzt werden.