Windenergie der SFS im Richtplan, © Unsplash/Thomas Reaubourg
Symbolbild. Unsplash/Thomas Reaubourg
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Windenergie der SFS im Richtplan

Die SFS Group Schweiz möchte auf dem Firmengelände in Heerbrugg eine Windenergieanlage errichten. Heute startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren.

20.02.2024

Die SFS Group Schweiz AG plant auf ihrem Firmengelände in Heerbrugg eine einzelne Windenergieanlage. Der dafür notwendige Eintrag im kantonalen Richtplan soll in die laufende Richtplan-Anpassung 23 integriert werden. Dazu startet heute das öffentliche Mitwirkungsverfahren, wie die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen mitteilt.

Industriebetriebe mit einer energieintensiven Produktion können eine einzelne Windenergieanlage auf ihrem Betriebsareal bauen. Dazu müssen sie einen Richtplaneintrag in den kantonalen Richtplanentwurf beantragen. Die Firma SFS Group Schweiz AG beabsichtigt, eine solche Einzelanlage auf ihrem Firmenareal in Heerbrugg zu erstellen. Dazu hat sie diverse Abklärungen vorgenommen, zum Beispiel zur Wirtschaftlichkeit und zu den Auswirkungen auf Raum und Umwelt.

Mitwirkungsverfahren bis Ende März
Ziel ist es, die Einzelanlage in die laufende Anpassung 23 des Richtplans aufzunehmen. Das dafür nötige Mitwirkungsverfahren startet heute. Die Bevölkerung, die Standort- und Nachbargemeinden, politische Organisationen, Verbände sowie die Behörden von Appenzell Ausserrhoden und des Bundeslandes Vorarlberg können sich in der Mitwirkung zur geplanten Windenergieanlage in Heerbrugg äussern. Gleichzeitig prüft das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen, ob die geplante Anlage den Anforderungen gemäss Richtplan entspricht.