Zürich behält Stipendien-Wartefrist
Vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich müssen auch in Zukunft fünf Jahre warten, bis sie beim Kanton Stipendien beantragen können. Die Stimmberechtigten haben die Streichung der Wartefrist abgelehnt.
Das Resultat ist gemäss Hochrechnung eindeutig. Das Bildungsgesetz wird nicht geändert.
Der Kantonsrat hatte im Februar entschieden, die Wartefrist zu streichen, weil 90 Prozent der Menschen mit Status F ohnehin in der Schweiz bleiben. Da sei es sinnvoll, sie rasch auszubilden. Die SVP wollte die Wartefrist jedoch beibehalten und ergriff das Referendum.
Man dürfe Zürich für Asylbewerber nicht noch attraktiver machen, argumentierte sie. Ausländer mit Status F seien zur Ausreise verpflichtet und dürften nur so lange bleiben, bis dies möglich sei. Der sofortige Zugang zu Stipendien hätte pro Jahr zu Mehrkosten von 3 bis 4 Millionen Franken geführt.