Zwei neue Richterstellen am Kantonsgericht geplant, © Kanton St. Gallen
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Zwei neue Richterstellen am Kantonsgericht geplant

Mit den neuen Stellen sollen Pendenzenbergen und langen Verfahrensdauern am Kantonsgericht entgegengewirkt werden.

11.11.2024

Steigende Fallzahlen und zunehmende Komplexität belasten die Justiz. Mit der Schaffung zwei neuer Richterstellen soll Pendenzenbergen und langen Verfahrens-dauern am Kantonsgericht entgegengewirkt werden. Die vorberatende Kommission befürwortet die zwei zusätzlichen hauptamtlichen Richterstellen, sieht aber weiteres Potential in der Digitalisierung. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.
Seit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung und der Schweizerischen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011 hat die Geschäftslast am Kantonsgericht und bei den Kreisgerichten stetig zugenommen. Einhergehend mit dem Bevölkerungswachstum belasten schweizweit hohe Fallzahlen und eine gestiegene Komplexität das Justizsystem. Trotz der bereits ergriffenen Massnahmen nehmen Pendenzen und die Verfahrensdauern am Kantonsgericht und den Kreisgerichten stetig zu und haben mittlerweile ein besorgnis-erregendes Ausmass angenommen.
Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat deshalb eine Vorlage zur Anpassung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl der Richter. Dieser sieht zwei neue hauptamtliche Stellen am Kantonsgericht vor, das als zweitinstanzliches Gericht amtet. Die Stellenbegehren der erstinstanzlichen Kreisgerichte sind ebenfalls Gegenstand der bevorstehen-den Budgetberatung des Kantonsrates.
Unter dem Präsidium von Monika Scherrer, Degersheim, beriet die vorberatende Kommis-sion die Vorlage. Sie liess sich über die Ursachen der Mehrbelastungen im Straf- und Zivilrecht sowie die negativen Folgen für den Rechtsfrieden und die Rechtssuchenden informieren. Zentral diskutiert wurden dabei die durch Landesverweisungen verursachten Zu-satzaufwände für die Justiz. Der Personalbedarf ist ausgewiesen, jedoch sieht die Kommission weiteres Potential für Effizienzsteigerungen bei der Digitalisierung, die der Justiz erst noch bevorsteht.