Amtsmissbrauch-Vorwurf gegen St. Galler Regierungsratskandidaten, © Keystone/SDA
Der St. Galler Regierungsratskandidat Christof Hartmann wehrt sich vor dem Kreisgericht in Mels SG gegen den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. (Archivbild) Keystone/SDA
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Amtsmissbrauch-Vorwurf gegen St. Galler Regierungsratskandidaten

Am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat heute Vormittag der Prozess gegen den St. Galler Regierungsratskandidaten Christof Hartmann (SVP) begonnen. Als Vize-Gemeindepräsident von Walenstadt SG soll er einen Entscheid des Bundesgerichts missachtet haben.

16.01.2024

Christof Hartmann erschien am Morgen am Kreisgericht in Mels SG. Die Einzelrichterin befragte ihn und einen Mitangeklagten zu Abläufen von Beschlussfassungen im Gemeinderat Walenstadt.

Hartmann soll sich gemäss Anklageschrift 2015 im Zuge eines Nachbarschaftsstreits des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben. Weitere ehemalige Behördenmitglieder sind ebenfalls angeklagt.

Entgegen eines Bundesgerichtsentscheids verfügte demnach der damalige Gemeinderat, dem Hartmann angehörte, dass auf die Rückversetzung einer umstrittenen Mauer im Grenzbereich zweier Wohnhäuser verzichtet werden könne.

Der 47-jährige Banker sitzt für die SVP im St. Galler Kantonsrat. Im Dezember 2023 nominierte ihn die SVP-Delegiertenversammlung für den St. Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März statt.