Bürgermeister Tschann schuldig gesprochen, © ORF Vorarlberg
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Bürgermeister Tschann schuldig gesprochen

Im Prozess gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP) ist am Mittwochabend ein Urteil gefallen. Am Landesgericht ist Tschann wegen Amtsmissbrauch schuldig gesprochen worden. Er ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten und einer Geldstrafe von 51.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

19.12.2024

Ein Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige Bürgermeister 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt hat, obwohl dafür nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren und er das wusste.

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht glaubhaft, dass Simon Tschann gerade in so einem so brisanten Fall die Akten nicht gekannt habe. Auch wenn der Bürgermeister den Bescheid unwissentlich ausgestellt habe, ändere das nichts an der Tatsache des Amtsmissbrauchs.

Das Urteil setzte dem Stadtchef sichtlich zu. „Ich bin absolut erstaunt, ich bin mir nach wie vor sicher, dass ich nicht schuldig bin“, sagte er nach der Urteilsverkündung im Interview mit dem ORF Vorarlberg – er habe fest mit einem Freispruch gerechnet. Sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Tschann kündigte an, im Amt zu bleiben und bei den Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 16. März 2025 „selbstverständlich“ wieder anzutreten. Würde die Haftstrafe zwölf Monate betragen, hätte er sein Amt automatisch verloren.

Richter folgt Argumentation des Staatsanwalts

In der Urteilsbegründung folgte der Richter der Argumentation des Staatsanwalts. „Als Sie unterschrieben haben, wussten Sie, dass es eine Stellungnahme und zu überarbeitende Punkte gibt“, stellte er fest. Darauf hätte er eingehen müssen. „Sie sind verpflichtet, einen Bescheid zu lesen“, so der Richter. Er ging darüber hinaus davon aus, dass Tschann ihn sehr wohl gelesen habe.

Letztlich wurde der Stadtchef wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung im Amt verurteilt. Die Bewährungszeit für die elfmonatige Haftstrafe beträgt drei Jahre. Die 51'000 Euro Geldstrafe (300 Tagessätze zu 170 Euro) ergaben sich aus dem Monatseinkommen von 7'000 Euro netto des Bürgermeisters. Auch die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an, wie ORF Vorarlberg heute berichtet.