Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen, © Freepik
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Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sei es gerechtfertigt, Informationen an die Finanzämter zu übermitteln.

28.03.2024

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der Bundesfinanzhof in einem heute veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatten Steuerpflichtige, die durch die Übermittlung der Kontostände auf einem Schweizer Bankkonto ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Finanzgericht Köln und der BFH wiesen dies zurück: Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten diene "der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht".