Erstmaliger Ausgleichsbeitrag für PV-Anlagenbesitzer
Photovoltaik-Anlagenbesitzer mit marktorientierter Einspeisevergütung erhalten für das Jahr 2024 erstmals einen Ausgleichsbeitrag.
04.02.2025
Da der durchschnittliche Ertrag der Referenzanlage mit 4.798 Rp./kWh unter der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung von 6.0 Rp./kWh lag, wird die Differenz von 1.202 Rp./kWh automatisch durch die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) ausgezahlt.
Die Berechnung des Ausgleichsbeitrags erfolgt auf Basis einer Referenzanlage ohne Eigenverbrauch. Die tatsächliche Gesamtvergütung einer PV-Anlage hängt davon ab, wie viel Strom zu welchem Zeitpunkt ins Netz eingespeist wurde. Daher kann die individuelle Vergütung 2024 über oder unter der Mindestvergütung liegen.
Ab 2025 tritt eine weitere Änderung in Kraft: Negative Strompreise werden nicht mehr in die Berechnung der Einspeisevergütung einbezogen. Dadurch sind PV-Anlagenbesitzer künftig vor möglichen finanziellen Nachteilen bei fallenden Marktpreisen geschützt, insbesondere in den sonnenreichen Sommermonaten.