Freispruch nach Lawinenabgang in Lech-Zürs
Heute standen zwei Mitglieder der Lawinenkommission vor Gericht. Grund ist ein Lawinenabgang, der sich an Weihnachten ereignete.
28.05.2024
Die beiden Männer wurden beschuldigt, ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt zu haben und mitverantwortlich für den Lawinenabgang im Vorarlberger Skigebiet zu sein, der sich am 25. Dezember ereignete.
Fünf Menschen wurden bei dem Vorfall verschüttet. Alle konnten gefunden und gerettet werden.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die beiden Angeklagten der fahrlässigen Körperverletzung, der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und der Fälschung von Beweismitteln.
Ein Gutachter erklärte im Prozess am Landesgericht Feldkirch, dass die Angeklagten nicht erkennen konnten, dass noch so viel Schnee im Hang lag. Daher wurden die beiden Männer in allen Anklagepunkten im Zweifel freigesprochen, wie der ORF berichtete.