LRF und Petra Matt schliessen Vergleich
Der LRF und die ehemalige Mitarbeiterin Petra Matt verzichten auf den Weiterzug des Urteils und schliessen einen Vergleich ab.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Petra Matt und dem Liechtensteinischen Rundfunk hat der zuständige Landrichter am 16. Februar 2024 sein Urteil publiziert. Beide Parteien haben dieses zur Kenntnis genommen.
Beide Parteien haben miteinander vereinbart, das Urteil zu akzeptieren und auf weitere rechtliche Schrite zu verzichten.
Der Liechtensteinische Rundfunk wird Frau Petra Matt die im Urteil festgesetzte Summe von 30'030.00 Franken
sowie die Genugtuung von 5'000 Franken bezahlen. Für ihre Rechtsvertretungskosten wird er ihr eine Abgeltung von 84'970.00 Franken zahlen. Zudem wird der LRF Petra Matt ein Arbeitszeugnis gemäss Urteil aushändigen.
Beide Parteien haben zudem vereinbart, den Vergleich vom 23. Februar 2024 nicht weiter zu kommentieren.
Mit diesem Vergleich ziehen beide Parteien einen Schlussstrich unter die personalrechtliche Auseinandersetzung.
Dies ermöglicht dem LRF, sich auf die strategische Weiterentwicklung seiner
Positionierung und seines Programms für die Hörerinnen und Hörer von Radio Liechtenstein zu fokussieren.