UBS muss Notfallpläne überarbeiten
Als systemrelevante Bank muss die UBS besondere Anforderungen zur Krisenvorsorge erfüllen.
Die UBS muss nach der Integration der Credit Suisse ihre Notfallpläne für den Sanierungs- und Liquidationsfall überarbeiten. So muss die Grossbank ihre Handlungsmöglichkeiten bei Insolvenzgefahr erweitern, teilte die Finanzmarktaufsicht Finma am Dienstag mit. Die Aufsichtsbehörde hat nun die jährliche Genehmigung der Stabilisierungs- und Notfallpläne ausgesetzt.
Die aktuell bestehende Abwicklungsstrategie für die UBS sieht heute lediglich eine Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsmodells vor, wie die Finma schreibt. Aufgrund der Erfahrungen aus der CS-Krise seien aber zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erforderlich. So müsse ein Marktaustritt durch den Verkauf oder das Herunterfahren einzelner Geschäfte möglich sein, ebenso wie auch ein Verkauf der Bank. Diese Optionen müssten in den kommenden Jahren durch die Bank vorbereitet werden.
Heute könnte die UBS zwar mittels einer Rekapitalisierung abgewickelt werden, betont die Finma in ihrer Medienmitteilung. So verfüge sie auch über genügend sogenanntes "Bail-in"-Kapital. Aufgrund der CS-Integration müsse sie aber derzeit die Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen vereinheitlichen. Künftig müsse die UBS insbesondere die Liquiditätsplanung und die Refinanzierung der Schweizer Einheit bei Aktivierung des Notfallplans überarbeiten.
Als global systemrelevante Bank muss die UBS besondere Anforderungen zur Krisenvorsorge erfüllen. So muss sie einen Stabilisierungs- und Notfallplan erarbeiten, die beide jährlich von der Finma beurteilt werden. Der Stabilisierungsplan beschreibt, wie die Bank aus eigener Kraft eine Insolvenzgefahr abwenden will. Der Notfallplan zeigt auf, wie die systemrelevanten Funktionen aufrecht erhalten werden können, falls die Stabilisierung nicht gelingt.