VU für Entbürokratisierung im Steuerbereich, © Vaterländische Union VU
Überreichung beim Parlamentsdienst (Philipp Pfeifer und Manfred Kaufmann) Vaterländische Union VU
  • Liechtenstein

VU für Entbürokratisierung im Steuerbereich

Die VU-Fraktion hat zwei parlamentarische Vorstösse eingereicht, die sich mit steuerlichen Belangen befassen: Ein Postulat soll eine Vereinfachung beim Ausfüllen der Steuererklärung bringen, das andere lädt die Regierung zur Prüfung der Abschaffung der Kalten Progression an.

15.01.2024

Wer Kinder in Ausbildung hat, weiss, dass das Ausfüllen der Steuererklärung recht aufwändig ist: Gerade bei Familien ergeben gewisse Teile der Steuererklärung viel Aufwand. So sind für das Hilfsformular A3 (Ausbildungskosten für Kinder und Kinderabzug bei volljährigen Kindern) zahlreiche Belege für Lebenshaltungskosten, Schulkosten, Lehrmittel, Unterkunft, Fahrkosten etc. beizubringen. Die Postulanten sind der Meinung, dass dies auch einfacher geht, ohne die Zielsicherheit der Entlastung nicht aus den Augen zu verlieren. Die Erfahrungen haben in den vergangenen Jahrzehnten sicher gewisse Muster aufgezeigt, wie die Kosten je nach Ausbildungsstandort auch pauschaliert berücksichtigt werden können. Bei den anderen Hilfsformularen A1 und A2 gelingt das auch sehr gut, wobei man bei den Krankheitskosten ebenfalls einige Belege einreichen muss, will man Beiträge über die Pauschale hinaus geltend machen. Die Regierung soll deshalb prüfen, was man effizienter machen könnte, ohne dass die Staatskasse belastet wird.Der zweite

Vorstoss beschäftigt sich mit dem Thema Kalte Progression. Der Begriff der kalten Progression bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend angestiegen ist. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft. Durch den Ausgleich der kalten Progression (u.a. durch Anpassen der Steuertarife) kann diesem Phänomen entgegengewirkt werden. In der Schweiz wurden bereits Massnahmen gegen diese ergriffen, in Österreich wurde sie ganz abgeschafft und in Deutschland werden auch Massnahmen dagegen ergriffen.

Die VU will wissen, welche Konsequenzen eine Abschaffung in Liechtenstein hätte. Im letzten Freiheitsindex von Avenir Suisse hat Liechtenstein gegenüber den Schweizer Kantonen nicht zuletzt an Boden verloren, weil die Regierung hier den Landtag erst unterrichten muss, wenn die Inflation über 8 Prozent liegt. Das ist deutlich unter den Zielen der meisten Kantone, wobei einzelne Kantone sogar Mechanismen zum automatischen Ausgleich kennen, wie die VU in ihrer Mitteilung von heute schreibt.